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Was ist eHealth bzw. EPD

Mit EPD ist das elektronische Patientendossier gemeint, EPDG bezeichnet das entsprechende Gesetz.
F
ür Einrichtungen des Gesundheitswesens welche stationäre Behandlungen anbieten, ist die Teilnahme ab Frühling 2021 Pflicht. Heime und andere Einrichtungen folgen in 1-2 Jahren. Für alle anderen Teilnehmer wie Patienten, Hausärzte, Apotheken und andere ambulante Einrichtungen ist die Teilnahme derzeit fakultativ.
 

Was muss ich als Anbieter tun?

Sind Sie ein Betrieb welcher stationäre Behandlungen anbietet oder im Langzeitbereich tätig ist, dann müssen Sie zwingend einer Stammgemeinschaft beitreten, welche Ihnen den Zugang zu EPD ermöglicht. Je nach Region in der Schweiz gibt es unterschiedliche Anbieter.
-> Gerne biete ich Ihnen Beratung und Unterstützung bei den Vorbereitungen auf EPD und der Auswahl einer geeigneten Stammgemeinschaft an!

Weitere Informationen:
🚑 Informative Clips von eHealth-Suisse, der Informationsseite des Bundes

 


 

 

 
 
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